Wir bieten zwei Funksprechlehrgänge in unserer Flugschule an:
BZF II – Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst II (Deutsch)
Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher Sprache in Deutschland. Es muss Teil der Ausbildung zur PPL sein (alternativ BZF I).
BZF I – Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (Englisch)
Das BZF I gilt weltweit und befähigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln in deutscher und englischer Sprache.