Viele Einsteiger fragen sich vor Beginn der Ausbildung: LAPL-A oder PPL-A? Im Folgenden versuchen wir die Unterschiede sowie Vor- und Nachteile von beiden Lizenzen aufzuzeigen:
Vorteile der LAPL-A Lizenz gegenüber der PPL-A Lizenz
Die LAPL-A Lizenz ist hauptsächlich für Piloten gedacht, die zum Zwecke des Hobbys gelegentlich fliegen gehen möchten. Die Lizenzanforderungen sind geringer als bei der PPL-A Lizenz. Die Flugstundenzahl ist um 15 Flugstunden gegenüber der PPL-A Lizenz reduziert und erfordert daher nur 30 Flugstunden. Daher sind die Kosten der Flugausbildung deutlich geringer. Hierbei sei gesagt, dass Flugschüler ohne fliegerischen Hintergrund (z.B. Segelflug) durchschnittlich mehr Stunden für die Ausbildung benötigen, da die Inhalte der Flugausbildung fast identisch mit denen der PPL-A Ausbildung sind.
Die medizinischen Anforderungen sind durch die neue Flugtauglichkeitsklasse LAPL gegenüber der Klasse 2 geringer. Die Untersuchungsintervalle sind im Alter großzügiger.
Nachteile der LAPL-A Lizenz gegenüber der PPL-A Lizenz
Die LAPL-A Lizenz berechtigt nach der Ausbildung nicht direkt dazu Passagiere mitzunehmen. Das heißt die ersten zehn Flugstunden nach Lizenzerhalt müssen alleine geflogen werden. Erst im Anschluss ist man dazu in der Lage Passagiere zu befördern. Auch die Anzahl ist im Gegensatz zur PPL-A Lizenz auf maximal 3 zusätzliche Passagiere begrenzt.
Die LAPL-A Lizenz ist nur innerhalb der EU und der EU-Mitgliedsländer anerkannt. Flüge in Nicht-EU-Mitgliedsländer sind nicht erlaubt. Das Erlangen von Berechtigung ist ausschließlich auf die Nachtflugqualifikation begrenzt. Andere Berechtigung wie z.B. die Instrumentenflugberechtigung (um Flüge durch Wolken und bei schlechten Wetterbedingungen durchführen zu können) können nur mit einer Privatpilotenlizenz PPL-A nachträglich erworben werden.